Förder-Update
Höhere Effizienzanforderungen und strengere Schallemissionsgrenzen ab 2026: Nicht jede Wärmepumpe bekommt noch Förderung. Wir erklären die neuen Mindeststandards, welche Modelle betroffen sind und worauf Käufer jetzt achten müssen.
Technik-Redakteur
Markus Weber ist Ingenieur und Technikjournalist mit Leidenschaft für innovative Energietechnologien. Er testet und bewertet Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen. Seine praxisnahen Ratgeber helfen Hausbesitzern, die richtige Entscheidung für ihre Energiewende zu treffen.
Die Wärmepumpen-Förderung in Deutschland wird 2026 umgebaut — und nicht jedes Gerät schafft es durch das neue Raster. Höhere Effizienzanforderungen und strengere Schallemissionsgrenzen sorgen dafür, dass einige bislang förderfähige Modelle ihre Berechtigung verlieren. Wir erklären, was sich ändert und worauf Käufer achten müssen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt das zentrale Förderprogramm für Wärmepumpen. Die Fördersätze sind weiterhin attraktiv:
Maximale Förderung: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Deckelung bei 30.000 Euro für das erste Wohngebäude).
Ab 2026 gelten verschärfte Anforderungen an die Effizienz:
Die saisonale Effizienz — gemessen unter realistischen Betriebsbedingungen über ein ganzes Jahr — muss mindestens 145 Prozent bei 35 °C Vorlauftemperatur betragen. Das entspricht einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von etwa 3,5. Viele ältere Modelle und günstige Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen diese Schwelle nicht.
Die gravierendste Änderung betrifft den Schallschutz. Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät müssen ab 2026 mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung (EU Nr. 813/2013) liegen — bislang reichten 5 Dezibel Unterschreitung. Diese Anforderung ist in der BEG-EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 verankert und tritt ohne Übergangsregelung in Kraft.
Wichtig: Die Bezugsgröße ist nicht die TA Lärm (die für den Immissionsort gilt), sondern die EU-Ökodesign-Grenzwerte für die Schallleistung des Geräts selbst. Die konkreten Grenzwerte hängen von der Gerätekategorie und Heizleistung ab:
| Heizleistung | Ökodesign-Grenzwert Schallleistung | Neue Anforderung (10 dB darunter) | |---|---|---| | ≤ 6 kW | 60 dB(A) | ≤ 50 dB(A) | | 6–12 kW | 65 dB(A) | ≤ 55 dB(A) | | 12–30 kW | 70 dB(A) | ≤ 60 dB(A) | | 30–70 kW | 78 dB(A) | ≤ 68 dB(A) |
Zusätzlich gelten natürlich weiterhin die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Aufstellort (z. B. 35 dB(A) nachts in reinen Wohngebieten). Die Förderanforderung ist jedoch strenger: Viele Geräte, die die TA Lärm einhalten, scheitern an der neuen 10-dB-Unterschreitung der Ökodesign-Werte.
Betroffen sind vor allem:
Einige preiswerte Monoblock-Geräte, die in den vergangenen Jahren den deutschen Markt überschwemmt haben, erreichen die neuen Effizienz- und Schallwerte nicht. Besonders Modelle mit Scroll-Kompressoren älterer Bauart und ohne Inverter-Technologie stehen vor dem Aus.
Wärmepumpen, die für Vorlauftemperaturen über 55 °C ausgelegt sind (typisch für unsanierte Altbauten mit Radiatoren), haben naturgemäß niedrigere Arbeitszahlen. Hier fallen einige Modelle unter die neue ETAs-Schwelle von 145 Prozent.
Split-Wärmepumpen mit Außeneinheit können bei Volllast Schallleistungen von 60 bis 70 dB(A) erreichen. In reinen Wohngebieten reicht das oft nicht mehr für die geforderten 10 Dezibel Abstand zum Grenzwert.
Wärmepumpen mit dem Kältemittel R-290 (Propan) erhalten nicht nur den 5-Prozent-Effizienzbonus, sondern sind auch zukunftssicher: Die EU verschärft die F-Gas-Verordnung schrittweise, sodass synthetische Kältemittel wie R-410A und R-32 ab 2030 bzw. 2035 auslaufen. Bereits heute bieten Hersteller wie Bosch, Vaillant, Viessmann und Daikin R-290-Modelle an.
„Die Compress 7801i LW ist unsere erste innenaufgestellte Sole-Wasser-Wärmepumpe mit dem natürlichen Kältemittel R-290. Wir sehen das als klares Signal für die Zukunft." — Bosch Thermotechnik
Inverter-Wärmepumpen passen ihre Leistung stufenlos an den aktuellen Wärmebedarf an. Das steigert die Effizienz um 20 bis 30 Prozent gegenüber Ein/Aus-Geräten und reduziert gleichzeitig die Schallemissionen im Teillastbetrieb — dem Betriebszustand, in dem die Wärmepumpe die meiste Zeit verbringt.
Seriöse Installationsbetriebe erstellen vor dem Einbau eine Schallprognose, die den Abstand zu den Nachbarn, die Schallleistung des gewählten Geräts und die Gebietsklassifizierung berücksichtigt. Diese Prognose ist nicht nur für die Förderung relevant, sondern schützt auch vor späteren Nachbarschaftskonflikten.
Erdwärmepumpen (Sole-Wasser) und Grundwasserwärmepumpen arbeiten effizienter als Luft-Wasser-Geräte und haben kein Außengeräusch-Problem. Die höheren Investitionskosten für die Erdbohrung (8.000 bis 15.000 Euro) amortisieren sich durch geringere Betriebskosten und höhere Förderung.
Die technologische Entwicklung hat in den vergangenen Jahren große Sprünge gemacht:
Die neuen Förderregeln belohnen effiziente, leise Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel — und strafen veraltete Technik ab. Wer 2026 eine Wärmepumpe kaufen will, sollte frühzeitig prüfen, ob das gewünschte Modell die neuen Anforderungen erfüllt. Die BAFA-Liste der förderfähigen Geräte wird regelmäßig aktualisiert und ist der zuverlässigste Anlaufpunkt.
Quellen: BAFA, KfW, BEG-Richtlinie, TA Lärm, Bosch Thermotechnik, Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Stand: Februar 2026.