Gesetzgebung
Ab Juli 2026 müssen Großstädte ihre Wärmeplanung vorlegen. Dann kann die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen greifen. Wir erklären den Stufenplan, die Übergangsfristen bei Heizungsausfall und warum H₂-ready-Gasheizungen riskant sind.
Redakteurin Energiemarkt
Anna Schmidt ist Wirtschaftsjournalistin mit Schwerpunkt Energiemärkte und Energiepolitik. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre berichtete sie mehrere Jahre über europäische Energiepolitik aus Brüssel. Heute analysiert sie Marktentwicklungen und ihre Auswirkungen auf Verbraucher.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Großstädte mit über 100.000 Einwohnern ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Gleichzeitig kann damit die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen greifen — je nachdem, ob die Kommune Gebiete ausweist. Was heißt das für Hausbesitzer? Welche Fristen gelten? Und was passiert, wenn die Heizung vorher kaputtgeht? Ein Leitfaden durch den GEG-Dschungel.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung gilt seit dem 1. Januar 2024. Die Kernregel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das betrifft nicht bestehende Heizungen — die dürfen weiterlaufen, solange sie reparierbar sind.
Die 65-Prozent-Pflicht greift aber nicht überall sofort. Es gibt einen gestaffelten Zeitplan, der an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist.
Seit 1. Januar 2024: Jede neue Heizung in einem Neubau, der in einem ausgewiesenen Neubaugebiet steht, muss die 65-Prozent-Regel erfüllen. Hier gibt es keine Übergangsfrist.
Nach dem 30. Juni 2026: Die 65-Prozent-Pflicht kann greifen — aber nur unter einer wichtigen Bedingung: Die Kommune muss nicht nur einen Wärmeplan vorlegen, sondern aktiv Gebiete ausweisen, in denen bestimmte Wärmeversorgungsarten vorgesehen sind.
Achtung: Ein fertiger Wärmeplan allein löst die Pflicht nicht aus. Es braucht eine separate kommunale Entscheidung zur Gebietsausweisung. Dieser Unterschied wird in vielen Medienberichten nicht korrekt dargestellt.
Nach dem 30. Juni 2028: Gleiche Logik wie bei Großstädten, nur zwei Jahre später.
Wenn eine Kommune ihren Wärmeplan vor der Frist fertigstellt und Gebiete ausweist, kann die 65-Prozent-Pflicht auch früher greifen. Einige progressive Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern haben diesen Weg bereits eingeschlagen.
Jede Kommune soll analysieren, wie ihre Gebäude in Zukunft klimaneutral beheizt werden können. Das Ergebnis ist eine Karte, die zeigt:
| Kategorie | Status | |---|---| | Großstädte, die mit Planung begonnen haben | ca. 98 % | | Alle Gemeinden, die begonnen haben | ca. 50 % | | Gemeinden mit fertigem Wärmeplan | < 15 % | | Vorreiter | Baden-Württemberg (jede 4. Gemeinde fertig) |
Die meisten Großstädte werden die Frist am 30. Juni 2026 einhalten können. Bei kleineren Kommunen gibt es erheblichen Rückstand — hier wird die Frist 2028 für viele eine Herausforderung.
Die 65-Prozent-Regel lässt sich mit verschiedenen Technologien erfüllen. Der Gesetzgeber ist bewusst technologieoffen:
| Heizungstechnologie | Erfüllt 65 % EE? | |---|---| | Wärmepumpe (elektrisch) | Ja | | Fernwärmeanschluss | Ja (wenn Versorger EE-Anteil nachweist) | | Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel) | Ja | | Solarthermie-Hybridheizung | Ja (wenn Anteil stimmt) | | Stromdirektheizung | Nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden |
| Kombination | Erfüllt 65 % EE? | |---|---| | Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast | Ja (Hybridheizung) | | Gas-Brennwert + Solarthermie (≥ 65 % solar) | Ja |
Eine Gas-Brennwertheizung, die als „H₂-ready" (wasserstofftauglich) verkauft wird, erfüllt die 65-Prozent-Regel nur, wenn die Kommune im Wärmeplan ein Wasserstoffnetz für Ihr Gebiet ausweist. Das ist ein erhebliches Risiko:
Empfehlung: Setzen Sie nicht auf H₂-ready, es sei denn, Ihre Kommune hat dies explizit im Wärmeplan vorgesehen — und selbst dann ist das wirtschaftliche Risiko hoch.
Was passiert, wenn Ihre Gasheizung kaputtgeht und die 65-Prozent-Pflicht für Ihr Gebiet bereits gilt?
Solange Ihre bestehende Heizung reparierbar ist, dürfen Sie sie reparieren — ohne Einschränkung, ohne Frist.
Wenn die Heizung nicht mehr zu retten ist:
| Situation | Übergangsfrist | |---|---| | Standard (Zentralheizung) | 5 Jahre für Umstellung auf 65 % EE | | Gas-Etagenheizung (Wohnung) | Bis zu 13 Jahre | | Anschluss an Wärmenetz geplant | Bis zu 10 Jahre |
Während der Übergangsfrist dürfen Sie eine gebrauchte fossile Heizung oder eine Mietheizung einbauen, um die Versorgung sicherzustellen. Sie müssen allerdings einen Plan vorlegen, wie Sie innerhalb der Frist auf 65 % EE umstellen.
Wer nach Inkrafttreten der 65-Prozent-Pflicht noch eine fossile Heizung einbauen will (in der Übergangsfrist), muss sich von einem Energieberater über die steigenden CO₂-Kosten und die Wirtschaftlichkeit von Alternativen beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und soll sicherstellen, dass Hausbesitzer die langfristigen Kostenrisiken fossiler Heizungen kennen.
Unabhängig vom GEG macht der steigende CO₂-Preis fossile Heizungen teurer:
| Jahr | CO₂-Preis/Tonne | Aufschlag Erdgas/kWh | Jahreskosten Gas (20.000 kWh) | |---|---|---|---| | 2025 | 55 € | 1,1 Ct | 220 € | | 2026 | 55–65 € | 1,1–1,3 Ct | 220–260 € | | 2030 (Prognose) | 100–150 € | 2,0–3,0 Ct | 400–600 € |
Selbst ohne GEG-Pflicht wird eine Gasheizung bis 2030 deutlich teurer als heute. Der CO₂-Preis macht den Wechsel auf erneuerbare Wärme wirtschaftlich — auch ohne Ordnungsrecht.
Der im April 2025 geschlossene Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, das GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher" zu gestalten. Was das konkret bedeutet, ist noch offen (Stand Februar 2026). Klar ist:
Empfehlung: Warten Sie nicht auf gesetzliche Änderungen. Die Förderung ist jetzt hoch (bis 70 %), der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029, und der CO₂-Preis steigt sicher.
Das GEG ist keine Heizungsverbots-Panik — aber auch kein Grund zum Abwarten. Die Fristen sind klar, die Förderung ist großzügig, und der CO₂-Preis macht fossile Heizungen ohnehin zunehmend unwirtschaftlich. Wer jetzt handelt, profitiert von der maximalen Förderung und vermeidet den Stress eines Heizungsausfalls unter Zeitdruck. Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung — nutzen Sie sie.
Quellen: BMWK, Bundesnetzagentur, KfW, BDEW, Vattenfall, Finanztip, ADAC, t-online. Stand: Februar 2026.