Energiegemeinschaft
Solarstrom vom Nachbardach direkt in Ihre Steckdose — ohne Umweg über den Energieversorger. Energy Sharing macht es möglich. 2026 könnte der Durchbruch kommen. Wir erklären das Konzept, den rechtlichen Rahmen und die Erfahrungen aus Österreich.
Redakteurin Energiemarkt
Anna Schmidt ist Wirtschaftsjournalistin mit Schwerpunkt Energiemärkte und Energiepolitik. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre berichtete sie mehrere Jahre über europäische Energiepolitik aus Brüssel. Heute analysiert sie Marktentwicklungen und ihre Auswirkungen auf Verbraucher.
Stellen Sie sich vor: Der Solarstrom vom Dach Ihres Nachbarn fließt direkt in Ihre Steckdose — ohne Umweg über das öffentliche Netz, zu einem Preis, den Sie untereinander vereinbaren. Was bislang rechtlich unmöglich war, wird durch das Konzept des Energy Sharing Realität. 2026 könnte das Schlüsseljahr für diese Revolution in der Energieversorgung werden.
Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Erneuerbaren-Strom innerhalb einer definierten Gemeinschaft. Das können Nachbarschaften, Wohnquartiere, Energiegenossenschaften oder Mietergemeinschaften sein.
Das Grundprinzip:
Der entscheidende Unterschied zum Mieterstrom: Energy Sharing ist nicht auf ein einzelnes Gebäude beschränkt, sondern ermöglicht die Stromteilung über Grundstücksgrenzen hinweg — innerhalb eines definierten Gebiets (z. B. eines Netzabschnitts).
Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Energy Sharing zu ermöglichen. Deutschland hinkt bei der Umsetzung hinterher — der Zusammenbruch der Ampelkoalition hat den Gesetzgebungsprozess verzögert.
Aktueller Stand in Deutschland:
Andere EU-Länder sind weiter: In Österreich gibt es seit 2021 Energiegemeinschaften, in Italien und Portugal existieren bereits funktionierende Energy-Sharing-Modelle.
Ein Beispiel aus Österreich, wo das Modell bereits läuft:
Die technische Grundlage bilden Smart Meter, die den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen, und eine digitale Plattform, die Erzeugung und Verbrauch in Echtzeit zuordnet.
Energy Sharing ist der Schlüssel, um Mieter endlich an der Energiewende teilhaben zu lassen. Bislang profitieren vor allem Eigenheimbesitzer von PV-Anlagen. Mit Energy Sharing kann eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses allen Mietparteien zugutekommen — ohne dass der Vermieter zum Stromlieferanten werden muss.
In Wohneigentumsanlagen mit mehreren Parteien ist Energy Sharing die natürliche Weiterentwicklung des Mieterstrommodells — mit weniger Bürokratie und mehr Flexibilität.
In Dörfern und Kleinstädten, wo Dachflächen reichlich vorhanden sind und die Nachbarschaft eng ist, kann Energy Sharing ganze Ortsteile mit günstigem Solarstrom versorgen.
Solange der deutsche Gesetzgeber kein klares Energy-Sharing-Gesetz verabschiedet hat, fehlt die Planungssicherheit für Investitionen. Die EU-Frist zur Umsetzung der RED III läuft — Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
Die Frage, wie stark Netzentgelte für lokal verbrauchten Strom reduziert werden, ist politisch umstritten. Netzbetreiber argumentieren, dass auch lokaler Strom die Netzinfrastruktur nutzt und zum Netzerhalt beitragen muss.
Die Organisation einer Energiegemeinschaft erfordert Engagement, technisches Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Nicht jede Nachbarschaft ist dafür geeignet.
Energy Sharing hat das Potenzial, die Energiewende vom Einzelprojekt zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen. Wenn Deutschland die EU-Vorgaben umsetzt und einen klaren Rechtsrahmen schafft, könnten Tausende lokale Energiegemeinschaften entstehen — von der Dorfgenossenschaft bis zur städtischen Mietergemeinschaft. Die Technologie ist bereit, die Erfahrungen aus Österreich und anderen EU-Ländern sind positiv. Jetzt braucht es den politischen Willen.
Quellen: EU RED III, BDEW, Energiegemeinschaften Österreich, Tibber, Agora Energiewende. Stand: Februar 2026.